Einladung zur 24. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG
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An die Aktionärinnen und Aktionäre der Zug, 11. Mai 2021 Einladung zur 24. Generalversammlung der Aktionäre Mittwoch, 2. Juni 2021 um 14.00 Uhr am Hauptsitz der Private Equity Holding AG, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug Die gegenwärtige Lage erlaubt es leider nicht, die Generalversammlung mit persönlicher Teilnahme der Aktionäre durchzuführen. Gestützt auf die Vorgaben der Covid-19 Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 und insbesondere Artikel 27 dieser Verordnung hat der Verwaltungsrat angeordnet, dass Aktionäre ihr Stimmrecht ausschliesslich durch die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Vollmacht und entsprechender Stimminstruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Dies ist möglich mit dem beigelegten Antwortschein oder elektronisch über die von der ShareCommService AG entwickelte Online-Plattform. Der Verwaltungsrat möchte darauf hinweisen, dass am Ort der Generalversammlung keine für Aktionäre offenstehende Veranstaltung stattfinden wird. Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung nach IFRS und die statutarische Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2020/2021, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, zu genehmigen. Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu erteilen. Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab. Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Dr. Petra Salesny und Fidelis Götz für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022) in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen: Der Verwaltungsrat beantragt, folgende Verwaltungsräte für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022) in den Vergütungsausschuss der Gesellschaft zu wählen: Der Verwaltungsrat beantragt, KBT Treuhand AG, Zürich, für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022) als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiederzuwählen. Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022) wiederzuwählen. Der Verwaltungsrat beantragt, eine Ausschüttung von CHF 2.00 je Namenaktie vorzunehmen, je hälftig als ordentliche Dividende aus freiwilligen Gewinnreserven und den Kapitaleinlagereserven. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Ausschüttung für die im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien. Bei Gutheissung dieses Antrages wird die Bruttodividende von CHF 2.00 je Namenaktie zu 50% als ordentliche Dividende aus freiwilligen Gewinnreserven unter Abzug von 35% eidgenössischer Verrechnungssteuer ausbezahlt. Die anderen 50% der Bruttodividende werden aus Kapitaleinlagereserven ausbezahlt und sind steuerprivilegiert, da die Kapitaleinlagereserven ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkommenssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige natürliche Personen, welche Aktien in ihrem Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden können. Der Verwaltungsrat beantragt die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns. Die Revisionsstelle hat den Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und Konformität mit dem schweizerischen Gesetz und den Statuten bestätigt.
1 Aus steuerlichen Gründen ist für die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven eine vorgängige Umklassierung in freie Reserven notwendig 2 Berechnet für 2,750,000 Namenaktien abzüglich 212,692 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien per 30. April 2021. Die Anzahl der ausschüttungsberechtigten Namenaktien kann sich durch Transaktionen in eigenen Aktien bis zum Datum der Dividendenausschüttung verändern. Bei Annahme des Antrages des Verwaltungsrates erfolgt die Ausschüttung am 10. Juni 2021. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt, ist der 9. Juni 2021. Ab dem 8. Juni 2021 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt. Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 200,000 (Vorjahr CHF 200,000) als Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Dr. Petra Salesny verzichtet bei einer Wiederwahl in den Verwaltungsrat auf eine Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen als Verwaltungsrätin. Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 100,000 als zusätzliche Vergütung für den für die Geschäftsleitung verantwortlichen Delegierten des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Unterlagen Der Geschäftsbericht 2020/2021 mit Jahresbericht, Jahresrechnung nach IFRS und statutarischer Jahresrechnung sowie Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle, liegen am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug, ab dem 11. Mai 2021, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info@peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden. Stimmberechtigung Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Stimmrechtsabgabe an der ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der Generalversammlung keine neuen Eintragungen im Aktienregister vorgenommen Antwortschein Alle im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre erhalten mit der Einladung zur Generalversammlung einen Antwortschein. Die Aktionäre werden gebeten, den ausgefüllten und unterzeichneten Antwortschein bis spätestens Dienstag, 01. Juni 2021, 12.00 Uhr eintreffend an ShareCommServices AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, zu retournieren. Vollmachtserteilung Wie zu Beginn der Einladung zur Generalversammlung erwähnt, ist die persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung gestützt auf die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Vertreter der Aktionäre mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Aktionäre, die Ihre Stimme abgeben möchten, lassen sich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die KBT Treuhand AG (Zürich), vertreten durch Hr. Reto Leemann, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, gemäss Art. 689c OR, vertreten. Soweit keine anderslautenden Weisungen erteilt werden, wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrates folgen. Alternativ haben Aktionäre die Möglichkeit, sich auf der Onlineplattform des Aktienregisters (Indirect Voting System - IDVS) zu registrieren, um dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis zum Weisungsschluss am 31. Mai 2021, 12.00 Uhr, zu erteilen. Aktionäre, die noch nicht auf dieser Onlineplattform registriert sind, können sich mit den Zugangsdaten auf dem beiliegenden Formular ein persönliches IDVS-Konto eröffnen. Sollten Sie Fragen dazu haben, finden Sie die Kontaktinformationen für den Support auf der Startseite der Plattform. Im Namen des Verwaltungsrates
Dr. Hans Baumgartner Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: PEH GV Einladung
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