Private Equity Holding AG unterstützt Anträge des Staatsanwaltes gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung der Bank Vontobel
Die Private Equity Holding AG (PEH) unterstützt die Anträge des Staatsanwaltes gegen zwei ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung der Bank Vontobel und wird an der Gerichtsverhandlung vom 16. bis 18. Dezember am Bezirksgericht Zürich als Zivilpartei auftreten. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom März 2000 verlangt die PEH von den Angeklagten Schadenersatz von CHF 98.7 Mio; gegenüber Hans-Peter Bachmann werden überdies CHF 34.6 Mio. für den Totalverlust aus der WorkX-Transaktion geltend gemacht.
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erhob im Herbst 2008 Anklage gegen Jörg Fischer und Hans-Peter Bachmann sowie zwei ehemalige Revisoren im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die Private Equity Holding AG (PEH) im ersten Halbjahr 2000. Jörg Fischer war damals CEO der Bank Vontobel und gleichzeitig Vizepräsident der PEH. Hans-Peter Bachmann war stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung bei Vontobel und verantwortlich für die Kapitalmarktgeschäfte. Gleichzeitig war er auch Geschäftsführer der PEH.
Bei der Anklage geht es kurz zusammengefasst um folgende beiden Sachverhalte:
1. Der Quartalsbericht der PEH per 31.12.1999 wies nicht einbezahlte Kapitalzusagen (offene Commitments) gegenüber Private Equity Fonds von CHF 1.2 Milliarden aus. Der Cashbestand der PEH betrug aber damals lediglich CHF 139 Millionen. Die Finanzierungslücke belief sich damit auf über eine Milliarde Franken. In dieser Situation entschloss sich der damalige Verwaltungsrat, das genehmigte Kapital einzusetzen und die Bank Vontobel mit der Emission und Festübernahme von bis zu 750,000 neuen Aktien zu beauftragen. Die Kapitalerhöhung erfolgte am 27. März 2000 im vollen Umfange bei einem Preis von CHF 630 pro Aktie. Die Syndikatsbanken kassierten eine Kommission von CHF 23.6 Mio. Der PEH flossen netto CHF 444 Millionen neue Mittel zu. Ein erheblicher Teil der neuen Aktien konnte jedoch von der Bank Vontobel nicht bei Endinvestoren platziert werden, sondern verblieb auf den Büchern der Bank. Unter anderem um die Bank vor dem Risiko eines Preiszerfalls auf der PEH-Position zu schützen (die Aktie hatte am Abend des 5.4.2000 bei CHF 535 geschlossen, also fast CHF 100 unter dem Emissionspreis), verschob Hans-Peter Bachmann am 6. und 12. April 2000 insgesamt 220,000 Aktien von der Bank Vontobel auf eine Tochtergesellschaft der PEH, und dies nota bene zu einem Preis, der den anteiligen Erlös aus der Emission erheblich überstieg. Die Liquidität der PEH-Gruppe verminderte sich durch diese Transaktion um CHF 138.8 Millionen. Ende Juni 2000 betrug der Cashbestand nur noch CHF 51.5 Millionen, dies bei offenen Commitments von inzwischen fast CHF 1.3 Milliarden. Durch den Risikotransfer von der Bank Vontobel auf die PEH-Gruppe wurden dieser offensichtlich Mittel entzogen, welche die PEH für ihr Geschäft dringend benötigt hätte (vgl. grafische Darstellung im Anhang); ausserdem wurde dadurch das Vermögen der PEH sehr erheblich geschmälert. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten deshalb unter anderem ungetreue Geschäftsführung zum Nachteil von PEH vor.
2. Hans-Peter Bachmann wird im Zusammenhang mit einer Beteiligung der PEH an der deutschen Gesellschaft WorkX AG im Frühjahr 2000 überdies vorgeworfen, er habe dem Verwaltungsrat wesentliche Informationen verschwiegen und ihn dadurch arglistig getäuscht. Gestützt auf die Empfehlung von Hans-Peter Bachmann kaufte die PEH WorkX-Aktien im Gegenwert von CHF 34.6 Mio. Der Plan der Bank Vontobel, die WorkX AG im Verlaufe des Jahres 2001 für DEM 300 Mio (EUR 150 Mio) an die Börse zu bringen, ging nicht auf. WorkX wurde schon wenige Monate nach der Investition durch die PEH zum Sanierungsfall; schliesslich verlor die PEH das ganze Investment.
Die Gerichtsverhandlung zu diesen beiden Sachverhalten findet vom 16. bis 18. Dezember 2009 am Bezirksgericht Zürich statt. Die PEH unterstützt die Anträge des Staatsanwaltes und wird an der Verhandlung als Zivilpartei auftreten. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom März 2000 verlangt die PEH von den Angeklagten Schadenersatz von CHF 98.7 Mio (plus Zins); gegenüber Hans-Peter Bachmann werden überdies CHF 34.6 Mio (plus Zins) für den Totalverlust aus der WorkX-Transaktion geltend gemacht.
Die PEH ist sich bewusst, dass bei den Herren Fischer und Bachmann selbst im Falle einer Verurteilung in allen Punkten wohl nur ein kleiner Teil des Schadens eingetrieben werden kann. Deshalb behält sich die PEH vor, im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom März 2000 beziehungsweise der erwähnten Verschiebung der 220,000 Aktien in einem separaten Verfahren Ansprüche gegenüber der Bank Vontobel geltend zu machen.
Eine Kurzfassung des Plädoyers des Anwalts der Private Equity Holding AG wird spätestens am Abend des 17. Dezember auf der Website der PEH aufgeschaltet.
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Private Equity Holding AG (SIX: PEHN), verwaltet von Alpha Associates, bietet Investoren die Möglichkeit, sich einfach und steuerlich optimal an einem breit gefächerten und professionell geführten Private-Equity-Portfolio zu beteiligen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Claudine Birbaum, Investor Relations, claudine.birbaum@peh.ch,Telefon +41 41 726 79 80, oder http://www.peh.ch .
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