Private Equity Holding und Bank Vontobel erledigen die Vergangenheit definitiv
Private Equity Holding und Bank Vontobel erledigen die Vergangenheit definitiv
Zug, 26. August 2011
Ende Juni 2011 zog die Zürcher Staatsanwaltschaft die Berufung gegen den Freispruch von zwei ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsleitung der Bank Vontobel im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG (PEH) vom März 2000 zurück. Aufgrund von neuen Erkenntnissen, welche die PEH aus den Akten dieses Strafverfahrens gewonnen hatte, leitete sie im letzten Jahr beim Handelsgericht des Kantons Zürich ein Zivilverfahren gegen die Bank Vontobel ein.
Es geht in diesem Verfahren um eine Reihe komplexer Rechtsfragen, weshalb die PEH das Prozesskostenrisiko zum grossen Teil über eine Versicherung absicherte. Die Hürden für ein für die PEH positives Gerichtsurteil waren von Anfang an sehr hoch.
Nach einer eingehenden Kosten-/Nutzenanalyse verpflichtete sich die PEH gestern im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches, die Klage zurückzuziehen. Im Gegenzug erhält sie von der Bank Vontobel eine Pauschalzahlung von CHF 1 Million. Netto resultiert für die PEH ein kleiner Gewinn. Wichtiger als der Betrag ist jedoch die Tatsache, dass die PEH mit der Erledigung dieses Verfahrens die schwierigen Gründungsjahre endgültig hinter sich lassen kann.
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Peter Wolfers, Investor Relations, peter.wolfers@peh.ch, Telefon +41 41 726 79 80
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