Pressemitteilungen

Einladung zur 16. Generalversammlung der Aktionäre der PEH AG

An die Aktionärinnen und Aktionäre der
Private Equity Holding AG, Zug

Zug, 12. Juni 2013

Einladung zur 16. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG

Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre

Wir freuen uns, Sie einzuladen zur

16. Generalversammlung der Private Equity Holding AG 
vom Donnerstag4. Juli 2013 um 14.00 Uhr

im Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, 6304 Zug

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1.         Begrüssung

2.  Genehmigung des Geschäftsberichtes, der konsolidierten Jahresrechnung und der Jahresrechnung 2012/2013

Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die konsolidierte Jahresrech­nung und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu genehmigen sowie den Bilanzgewinn von CHF 96.059 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen.

3.         Entlastung der Organe

Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäfts­jahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen.

4.         Wahl des Verwaltungsrates

Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab.

Die Verwaltungsräte Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Bernhard Schürmann und Dr. Hans Christoph Tanner stellen sich zur Wiederwahl. Arnaud Studer verzichtet auf eine erneute Kandidatur.

Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Bernhard Schürmann und Dr. Hans Christoph Tanner für eine Amtsdauer von einem weiteren Jahr in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen.

Mantra Investissement SCA schlägt anstelle von Arnaud Studer Herrn Fabrice Moyne, Jahrgang 1979, französischer Staatsbürger, zur Wahl in den Verwaltungsrat vor. Der Verwaltungsrat empfiehlt der Generalversammlung diesen Antrag zur Ablehnung.   

5.         Wahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amts­dauer von einem Jahr zu wählen.

6.         Ausschüttung aus der Reserve aus Kapitaleinlagen

Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung von CHF 2.25 je Namenaktie aus der Reserve aus Kapitaleinlagen. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Ausschüttung für die im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien.

Gestützt auf das Unternehmenssteuerreformgesetz II können seit dem 1. Januar 2011 Reser­ven aus Kapitaleinlagen ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkommenssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige Personen, welche die Aktien im Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden. In welcher Form diese Art der Rück­zahlung von Kapitaleinlagen an die Aktionäre zivilrechtlich vorgenommen werden muss, wird von bedeutenden Aktienrechtlern unterschiedlich beurteilt. Die Private Equity Holding AG wird sich wie in 2011 und 2012 an das Verfahren halten, das von Prof. Böckli vorge­schlagen wird, wonach die Rückleistung von Kapital­reserven in analoger Anwen­dung der Regeln über die Kapitalherabsetzung zu erfol­gen hat. Aufgrund des Kapitalherabsetzungsverfahrens werden die Aktionäre und das Publikum über das genaue Datum der Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt orientiert werden.

Der Verwaltungsrat beantragt:
-       eine Kapitalherabsetzung durch Ausschüttung von CHF 2.25 je Namenaktie aus der Reserve aus Kapitaleinlagen; und
-     aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisions­berichtes der KPMG AG festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktienkapitalreduktion vollständig gedeckt sind.

7.         Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Namenaktien

Der Verwaltungsrat beantragt:

  • 375,000 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 6.00, die im Verlaufe der letzten Jahre im Rahmen des Erwerbs von eigenen Aktien an der SIX Swiss Exchange erworben wurden, definitiv zu ver­nichten unter entspre­chender Reduktion des Nominalkapitals um total CHF 2,250,000 und der im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Aktien gebildeten Reserve für eigene Aktien aus Kapital­einlage;
  • aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisions­berich­tes der KPMG AG festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktien­kapital­reduktion vollständig gedeckt sind; und
  • Art. 3 der Statuten wie folgt zu ändern:

"Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 20,550,000 und ist eingeteilt in 3,425,000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt."

8.         Diverses

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2012/2013 mit Jahresbericht, Jahresrechnung und konsolidierter Jahres­rechnung und die Berichte der Revisionsstelle sowie die Prüfungsberichte der KPMG AG im Zusammenhang mit der unter Traktandum 6 beantragten Ausschüttung aus Kapital­reserven (Art. 732 OR) und der unter Traktandum 7 beantragten Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR) liegen am Sitz der Gesellschaft, Innere Güterstrasse 4, 6300 Zug, ab dem 12. Juni 2013, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info@peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden.

Zutrittskarten/Stimmmaterial

Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Teil­nahme an der ordentlichen General­ver­sammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der General­versammlung keine neuen Eintragungen im Aktien­register vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Aktionärs­versammlung veräussert haben, sind nicht mehr teilnahme- oder stimm­berechtigt.

Vollmachtserteilung

Es freut uns, wenn Sie persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, Ihre Vertretung zu regeln. Dabei gilt folgendes:

a)         Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können durch einen anderen Aktionär, durch eine Drittpartei oder durch ihre Bank vertreten werden. Ausserdem können sich die Aktionäre durch einen Beauftragten der Gesellschaft ("Organvertretung") oder durch Herrn Dr. Karel Zoller, Rechtsanwalt, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 689c OR, vertreten lassen.

b)         Aktionäre, die ihre Vollmacht unterschreiben und ohne Bezeichnung eines Bevoll­mäch­tig­ten der Gesellschaft zustellen, werden durch einen Beauftragten der Gesell­schaft vertreten; ihr Stimmrecht wird im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausgeübt.

c)         Die Vollmachten müssen entsprechend ausgefüllt, unterzeichnet und, wenn sie dem Beauftragten der Gesellschaft oder dem unabhängigen Stimmrechtsverteter erteilt werden, bis zum 1. Juli 2013 zurückgesandt werden.

Depotverwalter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, der SIX SAG AG (Postfach, CH-4601 Olten, Fax +41 58 499 61 95) bis zum 1. Juli 2013 Anzahl und Art der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben und sich am 4. Juli 2013 bis spätestens um 13.45 Uhr beim Kontrollbüro als Depotvertreter auszuweisen.

Kontrollbüro

Das Kontrollbüro ist am Tage der Generalversammlung ab 13.30 Uhr geöffnet. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Zutrittskarten bei der Eingangskontrolle vorzuweisen.

Anmeldung

Wir bitten Sie, sich mit dem vorgesehenen Formular zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung bis zum 1. Juli 2013 anzumelden.

Apéro

Der Verwaltungsrat freut sich, die Aktionärinnen und Aktionäre im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro einzuladen.

Im Namen des Verwaltungsrates

Dr. Hans Baumgartner
Präsident des Verwaltungsrates