Einladung zur 16. Generalversammlung der Aktionäre der PEH AG
An die Aktionärinnen und Aktionäre der
Private Equity Holding AG, Zug
Zug, 12. Juni 2013
Einladung zur 16. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG
Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre
Wir freuen uns, Sie einzuladen zur
16. Generalversammlung der Private Equity Holding AG
vom Donnerstag, 4. Juli 2013 um 14.00 Uhr
im Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, 6304 Zug
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. Begrüssung
2. Genehmigung des Geschäftsberichtes, der konsolidierten Jahresrechnung und der Jahresrechnung 2012/2013
Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die konsolidierte Jahresrechnung und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu genehmigen sowie den Bilanzgewinn von CHF 96.059 Mio. auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung der Organe
Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Verwaltungsrates
Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab.
Die Verwaltungsräte Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Bernhard Schürmann und Dr. Hans Christoph Tanner stellen sich zur Wiederwahl. Arnaud Studer verzichtet auf eine erneute Kandidatur.
Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Bernhard Schürmann und Dr. Hans Christoph Tanner für eine Amtsdauer von einem weiteren Jahr in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen.
Mantra Investissement SCA schlägt anstelle von Arnaud Studer Herrn Fabrice Moyne, Jahrgang 1979, französischer Staatsbürger, zur Wahl in den Verwaltungsrat vor. Der Verwaltungsrat empfiehlt der Generalversammlung diesen Antrag zur Ablehnung.
5. Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr zu wählen.
6. Ausschüttung aus der Reserve aus Kapitaleinlagen
Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung von CHF 2.25 je Namenaktie aus der Reserve aus Kapitaleinlagen. Die Gesellschaft verzichtet auf eine Ausschüttung für die im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien.
Gestützt auf das Unternehmenssteuerreformgesetz II können seit dem 1. Januar 2011 Reserven aus Kapitaleinlagen ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkommenssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige Personen, welche die Aktien im Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden. In welcher Form diese Art der Rückzahlung von Kapitaleinlagen an die Aktionäre zivilrechtlich vorgenommen werden muss, wird von bedeutenden Aktienrechtlern unterschiedlich beurteilt. Die Private Equity Holding AG wird sich wie in 2011 und 2012 an das Verfahren halten, das von Prof. Böckli vorgeschlagen wird, wonach die Rückleistung von Kapitalreserven in analoger Anwendung der Regeln über die Kapitalherabsetzung zu erfolgen hat. Aufgrund des Kapitalherabsetzungsverfahrens werden die Aktionäre und das Publikum über das genaue Datum der Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt orientiert werden.
Der Verwaltungsrat beantragt:
- eine Kapitalherabsetzung durch Ausschüttung von CHF 2.25 je Namenaktie aus der Reserve aus Kapitaleinlagen; und
- aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisionsberichtes der KPMG AG festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktienkapitalreduktion vollständig gedeckt sind.
7. Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Namenaktien
Der Verwaltungsrat beantragt:
-
375,000 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 6.00, die im Verlaufe der letzten Jahre im Rahmen des Erwerbs von eigenen Aktien an der SIX Swiss Exchange erworben wurden, definitiv zu vernichten unter entsprechender Reduktion des Nominalkapitals um total CHF 2,250,000 und der im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Aktien gebildeten Reserve für eigene Aktien aus Kapitaleinlage;
-
aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisionsberichtes der KPMG AG festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktienkapitalreduktion vollständig gedeckt sind; und
-
Art. 3 der Statuten wie folgt zu ändern:
"Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 20,550,000 und ist eingeteilt in 3,425,000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 6.00. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt."
8. Diverses
Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2012/2013 mit Jahresbericht, Jahresrechnung und konsolidierter Jahresrechnung und die Berichte der Revisionsstelle sowie die Prüfungsberichte der KPMG AG im Zusammenhang mit der unter Traktandum 6 beantragten Ausschüttung aus Kapitalreserven (Art. 732 OR) und der unter Traktandum 7 beantragten Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR) liegen am Sitz der Gesellschaft, Innere Güterstrasse 4, 6300 Zug, ab dem 12. Juni 2013, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info@peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden.
Zutrittskarten/Stimmmaterial
Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der Generalversammlung keine neuen Eintragungen im Aktienregister vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Aktionärsversammlung veräussert haben, sind nicht mehr teilnahme- oder stimmberechtigt.
Vollmachtserteilung
Es freut uns, wenn Sie persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, Ihre Vertretung zu regeln. Dabei gilt folgendes:
a) Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können durch einen anderen Aktionär, durch eine Drittpartei oder durch ihre Bank vertreten werden. Ausserdem können sich die Aktionäre durch einen Beauftragten der Gesellschaft ("Organvertretung") oder durch Herrn Dr. Karel Zoller, Rechtsanwalt, Alpenstrasse 14, 6300 Zug, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter gemäss Art. 689c OR, vertreten lassen.
b) Aktionäre, die ihre Vollmacht unterschreiben und ohne Bezeichnung eines Bevollmächtigten der Gesellschaft zustellen, werden durch einen Beauftragten der Gesellschaft vertreten; ihr Stimmrecht wird im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats ausgeübt.
c) Die Vollmachten müssen entsprechend ausgefüllt, unterzeichnet und, wenn sie dem Beauftragten der Gesellschaft oder dem unabhängigen Stimmrechtsverteter erteilt werden, bis zum 1. Juli 2013 zurückgesandt werden.
Depotverwalter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, der SIX SAG AG (Postfach, CH-4601 Olten, Fax +41 58 499 61 95) bis zum 1. Juli 2013 Anzahl und Art der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben und sich am 4. Juli 2013 bis spätestens um 13.45 Uhr beim Kontrollbüro als Depotvertreter auszuweisen.
Kontrollbüro
Das Kontrollbüro ist am Tage der Generalversammlung ab 13.30 Uhr geöffnet. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Zutrittskarten bei der Eingangskontrolle vorzuweisen.
Anmeldung
Wir bitten Sie, sich mit dem vorgesehenen Formular zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung bis zum 1. Juli 2013 anzumelden.
Apéro
Der Verwaltungsrat freut sich, die Aktionärinnen und Aktionäre im Anschluss an die Versammlung zu einem Apéro einzuladen.
Im Namen des Verwaltungsrates
Dr. Hans Baumgartner
Präsident des Verwaltungsrates